Bauleitplanung der Oranienstadt Dillenburg, Stadtteil Manderbach

Bebauungsplan “Feuerwehr Manderbach”

Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgelegten Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan „Feuerwehr Manderbach“ gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen und beschlossen. Alsdann wurde der Bebauungsplan „Feuerwehr Manderbach“ im Stadtteil Manderbach nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung sowie der Umweltbericht dazu.

Bauleitplanung der Oranienstadt Dillenburg, Stadtteil Manderbach

45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Manderbach“

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg am 08.12.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Manderbach“ wurde mit Schreiben vom 20.01.2023 dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 22.03.2023 (Geschäftszeichen: RPGI-31-61a0100/24-2013/7) wurde gem. § 6 BauGB die Genehmigung erteilt.